Die Bundestagsfraktion der Grünen hat heute ein Gutachten veröffentlicht, wonach die Einordnung von Breitband-Anschlüssen als Bestandteil der Grundversorgung durchaus machbar wäre. Die Netzbetreiber wären dann verpflichtet, alle Haushalte entsprechend zu versorgen - ebenso wie es bei Wasser und Strom der Fall ist.
"Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass knapp vier Millionen Haushalte in Deutschland noch immer keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Das ist für die gesamte Gesellschaft von Nachteil: Ganze Regionen sind so für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen unattraktiv", erklärte Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik bei der Grünen-Fraktion.
Deshalb sei in dem Gutachten der rechtliche Rahmen und die finanziellen Grundlagen für einen Anspruch auf einen Breitbandzugang in Form eines Universaldienstes geprüft worden. Das Ergebnis: Ein Universaldienst von 6 Megabit pro Sekunde sei möglich.
"Wir wollen die Grundversorgung dynamisch gestalten", so Rößner. Das heißt, dass die Bandbreite des Universaldienstes gemäß dem entsprechenden Bedarf regelmäßig angepasst wird. Denn was heute als schneller Standard gilt, könne morgen schon das Äquivalent zum Modem sein.
Finanziert werden soll der Universaldienst über einen Unternehmensfonds, wie es bereits für andere Dienste im Telekommunikationsgesetz vorgesehen ist. Um dabei Wettbewerbsverzerrungen zu verringern, müssen flankierende Maßnahmen wie regionale Ausschreibungen und gebündelte Angebote mehrerer Unternehmen möglich sein.
Perspektivisch soll es aber nicht bei der Grundversorgung bleiben. Immer neuere Anwendungen und größere Datenmengen benötigen ein hochleistungsfähiges Netz. "Deshalb setzen wir parallel auf zwei Ziele: Grundversorgung sichern, Glasfaserausbau ausweiten. Wir wollen neben regulierenden Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Fördergelder für Unternehmen bereitstellen, die beim Glasfaserausbau Open Access vorbildlich umsetzen", so die Politikerin.
Quelle winfuture.de
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